Art 17 Z 9 AUVB
Die Entscheidung befasst sich mit der Frage der Leistungsfreiheit einer Unfallversicherung für die Schadenersatzansprüche des Masseverwalters des bei einem Verkehrsunfall tödlich verunglückten Beifahrers, da dieser infolge einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung die Fahruntüchtigkeit des Lenkers nicht erkennen konnte.