Art 89 B-VG; Art 140 B-VG; § 1319a ABGB; § 8 ASFINAG-ErmächtigungsG; § 9 ASFINAG-ErmächtigungsG; § 14 ASFINAG-ErmächtigungsG; InfrastrukturfinanzierungsG 1997
Die Entscheidung befasst sich mit der Prüfung des § 14 Infrastrukturgesetzes auf seine Verfassungsmäßigkeit, und mit der Haftung des Bundes als Wegehalter für Schadenersatzansprüche aus Unfällen auf der Inntal-Autobahn.