§ 6 Abs 3 VersVG; § 61 VersVG; Art 5 Z 3.1 AFIB 1993
Die Entscheidung befasst sich mit der Beurteilung der Leistungsfreiheit der Versicherung nach einem Autodiebstahl, aufgrund der unrichtigen Beantwortung der im Kaskobogen gestellten Fragen durch den Versicherungsnehmer.