§ 1489 ABGB; § 1496 ABGB; Art 1 JMV 30.11.1915, RGBl 168
Die Entscheidung befasst sich mit der Bejahung des Vorliegens einer Verjährungshemmung für Ansprüche auf Kostenrückerstattung einer Autoreparatur nach einem Verkehrsunfall in Österreich, da aufgrund des Bürgerkriegs dem in Bosnien lebenden Geschädigten keine postalische Verbindung nach Österreich möglich war.