§ 879 ABGB; § 1295 ABGB; § 1304 ABGB; § 6 Abs 1 Z 9 KSchG
Die Entscheidung befasst sich mit der Haftung des Betreibers eines Fitness-Studios für die Verletzungen, die ein Benutzer durch ein Sportgerät erlitten hatte.
OGH 26.04.2001, 6 Ob 333/00i
§ 879 ABGB; § 1295 ABGB; § 1304 ABGB; § 6 Abs 1 Z 9 KSchG
Die Entscheidung befasst sich mit der Haftung des Betreibers eines Fitness-Studios für die Verletzungen, die ein Benutzer durch ein Sportgerät erlitten hatte.
OGH 26.04.2001, 6 Ob 333/00i