§ 1304 ABGB; § 1319a ABGB; § 31 StVO; § 43 StVO; § 98 Abs 3 StVO
Die Entscheidung befasst sich mit der Haftung des Straßenerhalters einer Schnellstraße für Schäden aus einem Verkehrsunfall aufgrund seines Unterlassens der Aufstellung eines Gefahrenzeichens an der Unfallstelle.