§ 2 Abs 1 Z 26 StVO; § 46 Abs 3 StVO; § 11 EKHG
Die Entscheidung befasst sich mit der Beurteilung eines Auffahrunfalls auf einer Autobahn, und mit den Voraussetzungen für das Zum-Stillstand-Bringens eines Fahrzeuges auf einer Autobahnspur aus wichtigen Gründen nach § 2 Abs 1 Z 26 StVO.