Die Richterinnen und Richter der neu geschaffenen Verwaltungsgerichte erster Instanz erweitern die richterliche Berufsgruppe um etwa ein Drittel auf nunmehr rund 2500 Personen. Mit der Teilhabe der Länder an der Gerichtsbarkeit durch die Einrichtung von neun Landesverwaltungsgerichten erfährt die Berufsgruppe der Richter einen Niederschlag im jeweiligen Dienstrecht dieser neun Länder. Das einheitliche Richterbild bleibt zwar auf verfassungsrechtlicher Ebene bestehen, findet aber in den Länderdienstrechten eine etwas differenzierte Ausprägung.