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Zur dienstrechtlichen Stellung der Richterinnen und Richter an den Verwaltungsgerichten11Dieser Beitrag beruht auf zwei Vorträgen, die der Verfasser auf der Frühjahrstagung der Österreichischen Juristenkommission „Justizstaat: Chance oder Risiko?“ am 31. Mai 2013 sowie auf dem „Forum Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013“ der Verwaltungsakademie des Bundes am 4. November 2013 gehalten hat. Im folgenden Text sind die geschlechtsspezifischen Ausdrücke auf beide Geschlechter anzuwenden.

AufsätzeKlaus HartmannZVG 2014, 27 Heft 1 v. 1.2.2014

Die Richterinnen und Richter der neu geschaffenen Verwaltungsgerichte erster Instanz erweitern die richterliche Berufsgruppe um etwa ein Drittel auf nunmehr rund 2500 Personen. Mit der Teilhabe der Länder an der Gerichtsbarkeit durch die Einrichtung von neun Landesverwaltungsgerichten erfährt die Berufsgruppe der Richter einen Niederschlag im jeweiligen Dienstrecht dieser neun Länder. Das einheitliche Richterbild bleibt zwar auf verfassungsrechtlicher Ebene bestehen, findet aber in den Länderdienstrechten eine etwas differenzierte Ausprägung.

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