Mit der Einführung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit prüft der VwGH nicht mehr die Entscheidungen der Verwaltungsbehörden, sondern jene der Verwaltungsgerichte. Diese Verschiebung des Rollenbildes des VwGH war auch zentrale Herausforderung bei der tiefgreifenden Novellierung des VwGG. Auf damit zusammenhängende punktuelle Auslegungsprobleme für die Praxis soll hingewiesen werden.