Effektiver Rechtsschutz im Verwaltungsprozess durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte Gerichte ist ein Wesensmerkmal des demokratischen Rechtsstaats. Dies wird durch die historische Entwicklung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland aufgezeigt. Die Verwaltungsgerichte sollen individuellen Rechtsschutz gewährleisten, dabei die Verwaltung kontrollieren und so zur rechten Balance der drei Staatsgewalten beitragen. Dabei erweist sich die Verwaltungsgerichtsbarkeit als stets aktueller Spiegel gesellschaftlicher und politischer Entwicklungen. Die Verfahren zeigen auf, was die Bürger in ihrem immer komplexer werdenden Umfeld bewegt, welche Rechte und Leistungen sie in Anspruch nehmen, aber auch wie der Staat auf alte und neue Fragestellungen und Herausforderungen reagiert.