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Verhältnis des BVergG zum Auskunftspflichtgesetz

RechtsprechungJudikaturFelix Breitwieser, Caroline KulmhoferZVB 2023/52ZVB 2023, 171 - 173 Heft 4 v. 16.6.2023

§§ 1, 3 W-APG; § 27 BVwG 2018

Den Bestimmungen des Wiener Auskunftspflichtgesetzes wird nicht materiell derogiert durch das Bundesvergabegesetz 2018, insb nicht durch die Bestimmung zum Schutz der Vertraulichkeit in § 27 BVergG 2018. Die vergaberechtlichen Vertraulichkeitsbestimmungen sind nicht als leges speciales zum Wiener Auskunftspflichtgesetz anzusehen.

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