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§ 123 BVergG

ZVB-LeitsatzkarteiVergaberechtBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Mag. Thomas Gruber, Senatsvorsitzender des BVA (Bearbeitung)ZVB-LSK 2012/46ZVB-LSK 2012, 322 Heft 9 v. 1.9.2012

Zusammenfassung: Gegenständlich stellt das BVA neben anderen Fragen fest, anhand welcher Leitlinie Angebote zu prüfen sind und zieht dabei die Festlegungen in der Ausschreibung heran.

Rechtsgrundlagen: § 123 BVergG

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