Zusammenfassung: Das BVA widmet sich auf dem Weg zu vorliegender Entscheidung der Frage, wie Ausschreibungsunterlagen sowie Angebote der Bieter auszulegen sind.
Rechtsgrundlagen: § 78 BVergG
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Zusammenfassung: Das BVA widmet sich auf dem Weg zu vorliegender Entscheidung der Frage, wie Ausschreibungsunterlagen sowie Angebote der Bieter auszulegen sind.
Rechtsgrundlagen: § 78 BVergG
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