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§ 329 BVergG

ZVB-LeitsatzkarteiVergaberechtBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Mag. Thomas Gruber, Senatsvorsitzender des BVA (Bearbeitung)ZVB-LSK 2012/43ZVB-LSK 2012, 321 - 322 Heft 9 v. 1.9.2012

Zusammenfassung: Gegenständliche Entscheidung widmet sich unter anderem der Frage, wie schwer Nachteile wiegen müssen, um die Erlassung einer einstweiligen Verfügung durch das BVA zu rechtfertigen.

Rechtsgrundlagen: § 329 BVergG

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