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§ 129 Abs 1 Z 7 BVergG

ZVB-LeitsatzkarteiVergaberechtBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Mag. Thomas Gruber, Senatsvorsitzender des BVA (Bearbeitung)ZVB-LSK 2012/44ZVB-LSK 2012, 322 Heft 9 v. 1.9.2012

Zusammenfassung: Das BVA stellt mit seiner Entscheidung eindeutig klar, dass Angebote auszuscheiden sind, die entgegen der in der Ausschreibung geforderten Vorlage von Originaldokumenten bloß Kopien beinhalten.

Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 1 Z 7 BVergG

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