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§ 330 Abs 3 BVergG; § 43 Abs 5 AVG

ZVB-LeitsatzkarteiVergaberechtBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Mag. Thomas Gruber, Senatsvorsitzender des BVA (Bearbeitung)ZVB-LSK 2012/42ZVB-LSK 2012, 321 Heft 9 v. 1.9.2012

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung widmet sich das BVA der Frage, wann Entscheidungsfristen beginnen, wenn die Parteien einen Interessenausgleich anstreben und daher das Ruhen des Verfahrens vor dem BVA beantragen.

Rechtsgrundlagen: § 330 Abs 3 BVergG; § 43 Abs 5 AVG

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