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Zuständigkeit zur Entscheidung über Eventualanträge

VergaberechtJudikaturBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Mag. Thomas Gruber, Senatsvorsitzender des BVA (Bearbeitung); Gunther Gruber; Christian Eisner (Anmerkung)ZVB 2012/100ZVB 2012, 335 - 337 Heft 9 v. 1.9.2012

§ 131 BVergG; § 132 BVergG; § 175 BVergG

In Hinblick auf nicht bestandsfeste Festlegungen des Auftraggeber geht der VwGH vorliegend der Frage nach, wie mit einem Eventualantrag zu verfahren ist, der vor Eintritt des entsprechenden Eventualfalls erledigt wird. Weitergehend thematisiert die erkennende Instanz, wonach sich die Anfechtbarkeit von Entscheidungen richtet, wenn das Vergabeverfahren falsch gewählt wurde.

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