§ 131 BVergG; § 132 BVergG; § 175 BVergG
In Hinblick auf nicht bestandsfeste Festlegungen des Auftraggeber geht der VwGH vorliegend der Frage nach, wie mit einem Eventualantrag zu verfahren ist, der vor Eintritt des entsprechenden Eventualfalls erledigt wird. Weitergehend thematisiert die erkennende Instanz, wonach sich die Anfechtbarkeit von Entscheidungen richtet, wenn das Vergabeverfahren falsch gewählt wurde.