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Umweltkriterien und soziale Aspekte in technischen Spezifikationen oder als Kriterium

VergaberechtJudikaturBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Mag. Thomas Gruber, Senatsvorsitzender des BVA (Bearbeitung); Thomas Hamerl (Anmerkung)ZVB 2012/101ZVB 2012, 338 - 344 Heft 9 v. 1.9.2012

Art 23 RL 2004/18/EG ; Art 48 RL 2004/18/EG ; Art 53 RL 2004/18/EG

Mit seiner Entscheidung äußert sich der EuGH zu der Frage, wie ein Auftraggeber vorzugehen hat, der Umweltkriterien in seinen Ausschreibungsunterlagen verwendet. Dabei stellt er fest, dass Umwelt- als Eignungskriterien so präzise zu fassen sind, dass die Verleihungsmodalitäten aus den Ausschreibungsunterlagen ersichtlich werden.

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