Zusammenfassung: Der Verfasser widmet seinen Beitrag der entgangenen Deckung zeitgebundener Kosten bei Leistungsverdünnung und geht dahingehend ergänzend auf die Frage ein, in welchem Umfang dem Auftragnehmer Ersatz zusteht.
Rechtsgrundlagen: ÖNORM B 2110
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