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Kein Vadiumsnachweis mittels Kopie der Originalurkunde

VergaberechtJudikaturBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Dr. Gunther Gruber, Senatspräsident des VwGH i. R.; Ilse Lesniak (Anmerkung)ZVB 2012/96ZVB 2012, 322 - 326 Heft 9 v. 1.9.2012

Zusammenfassung: Das BVA stellt auf dem Weg zu vorliegender Entscheidung in Bezug auf die Vergabe eines Dienstleistungsauftrags deutlich fest und hinreichend klar, dass der Nachweis des Vadiums dann nicht mit einer Kopie möglich ist, wenn die Ausschreibung eindeutig die Vorlage eines Originaldokuments fordert.

Rechtsgrundlagen: § 2 Z 32 BVergG; § 85 BVergG; § 86 BVergG; § 108 Abs 1 Z 3 BVergG; § 129 Abs 1 BVergG

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