Zusammenfassung: Der VKS Wien geht auf dem Weg zu seiner rechtlichen Würdigung der Frage nach, ob ein Bieter auch nach abgelaufener Angebotsfrist aufgefordert werden kann, die in einer Bieterlücke nicht angeführte genaue Produktbezeichnung nachzureichen, wenn lediglich ein Erzeugername angeführt wurde. Ist dieses Vorgehen vergaberechtlich zulässig oder ist das Angebot auszuscheiden?