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Geltendmachung von Ansprüchen wegen Mängeln an allgemeinen Teilen von im Wohnungseigentum stehenden Liegenschaften

WohnungseigentumsrechtJudikaturBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Mag. Thomas Gruber, Senatsvorsitzender des BVA (Bearbeitung); Gerald J. Michl (Anmerkung)ZVB 2012/103ZVB 2012, 348 - 351 Heft 9 v. 1.9.2012

§ 18 Abs 2 WEG

Der erkennende Senat würdigt mit seiner Entscheidung die Frage, ob die Geltendmachung von Ansprüchen eines Wohnungseigentümers durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft neben einer rechtsgültig erfolgten Abtretung auch noch die gültige interne Willensbildung erfordert.

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