Zusammenfassung: Vorliegend thematisiert das BVA, wie sich die grundlos gewechselte Bezeichnung der Auftraggeberin in Hinblick auf den Rechtsschutz von Bietern auswirkt.
Rechtsgrundlagen: § 320 BVergG
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Zusammenfassung: Vorliegend thematisiert das BVA, wie sich die grundlos gewechselte Bezeichnung der Auftraggeberin in Hinblick auf den Rechtsschutz von Bietern auswirkt.
Rechtsgrundlagen: § 320 BVergG
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