Zusammenfassung: Das Höchstgericht wendet sich vorliegend klärend der Frage zu, ob bei einer vertieften Angebotsprüfung es dem Bieter aufgetragen werden kann, ein Kalkulationsblatt erneut zu berechnen, um "seinen" Preis zu plausibilisieren.
Rechtsgrundlagen: § 125 Abs 4 BVergG; § 129 BVergG