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Auch erforderliche Subunternehmer können gewechselt werden

VergaberechtJudikaturBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Mag. Thomas Gruber, Senatsvorsitzender des BVA (Bearbeitung); Beatrix Lehner (Anmerkung)ZVB 2012/86ZVB 2012, 290 - 293 Heft 7 und 8 v. 1.7.2012

Zusammenfassung: Klarstellend hält der erkennende Senat mit seiner Entscheidung fest, ob und unter welchen Voraussetzungen der Ersatz von Subunternehmern, auf deren Kapazität sich der Bieter verlässt, zulässig ist, ohne die Eignung des Bieters in Frage zu stellen.

Rechtsgrundlagen: § 19 BVergG; § 68 Abs 1 BVergG; § 108 Abs 1 Z 2 BVergG; § 129 Abs 1 BVergG

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