Zusammenfassung: Gegenständliche Entscheidung geht klärend der Frage nach, ob die Drohung eines Arbeitnehmers auf Seiten des Auftraggebers, es werden laufende Verträge mit einem Bieter gekündigt und künftig keine mehr mit diesem geschlossen, aufgrund dessen Antragsrückziehung die Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigt.
Rechtsgrundlagen: § 33 WVRG 2007; § 35 WVRG 2007; § 36 WVRG 2007; § 13 Abs 7 AVG; § 68 Abs 1 AVG