Zusammenfassung: Gegenständliche Entscheidung geht der Frage nach, ob in der ersten Stufe des Verhandlungsverfahrens die Bildung einer Bietergemeinschaft zulässig ist. Ab wann ist an die Schaffung einer solchen im Vergabeverfahren zu denken?
Rechtsgrundlagen: § 83 BVergG; § 20 BVergG; § 2 Z 20 BVergG