Zusammenfassung: Die erkennende Instanz wendet sich mit ihrer Entscheidung der Frage zu, wie mit der nachträglichen Änderung eines funktional definierten Angebotes zu verfahren ist, wenn gewisse Teilleistungen deswegen gesondert zu verrechnen sind. Ist der Bieter unzuverlässig und wie ist es um sein Angebot rechtlich bestellt?
Rechtsgrundlagen: § 19 BVergG 2006; § 123 BVergG; § 129 BVergG; § 331 Abs 4 BVergG