vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein Billigstbieterprinzip bei Qualitätskriterien und Folgekosten

VergaberechtJudikaturBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Mag. Thomas Gruber, Senatsvorsitzender des BVA (Bearbeitung)ZVB 2012/82ZVB 2012, 274 - 279 Heft 7 und 8 v. 1.7.2012

Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidungsfindung stellt das BVA eindeutig fest, dass alleine der Angebotspreis im Billigstbieterverfahren als Entscheidungskriterium ohne weitere Erwägungen fungiert.

Rechtsgrundlagen: § 80 BVergG; § 324 BVergG

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!