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Und noch eine Geldbuße im Gesundheitsbereich

VergaberechtJudikaturBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Mag. Thomas Gruber, Senatsvorsitzender des BVA (Bearbeitung)ZVB 2012/81ZVB 2012, 270 - 274 Heft 7 und 8 v. 1.7.2012

§ 331 BVergG 2006; § 334 BVergG 2006

Mit seiner Entscheidung stellt das BVA klar, unter welchen gegebenen Voraussetzungen im Falle einer - unmöglichen - ex-tunc Aufhebung eines Vertrages eine Geldbuße in Hinblick auf dessen Nichtigerklärung geboten ist.

BVA 11. 4. 2012, N/0028-BVA/10/201225VwGH 2009/04/0309

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