Zusammenfassung: Im Wege seiner Entscheidungsfindung thematisiert der EuGH, unter welchen Voraussetzungen bei nichtoffener Vergabe nach Aufforderung des öffentlichen Auftraggebers der Bieter sein Angebot - kontradiktorisch - für die Bewertung des Angebots zu erläutern hat.
Rechtsgrundlagen: § 125 BVergG; § 126 BVergG