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Kontradiktorische Erörterung in der Angebotsprüfung

VergaberechtJudikaturBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Mag. Thomas Gruber, Senatsvorsitzender des BVA (Bearbeitung); Bernt Elsner (Anmerkung)ZVB 2012/89ZVB 2012, 302 - 305 Heft 7 und 8 v. 1.7.2012

Zusammenfassung: Im Wege seiner Entscheidungsfindung thematisiert der EuGH, unter welchen Voraussetzungen bei nichtoffener Vergabe nach Aufforderung des öffentlichen Auftraggebers der Bieter sein Angebot - kontradiktorisch - für die Bewertung des Angebots zu erläutern hat.

Rechtsgrundlagen: § 125 BVergG; § 126 BVergG

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