Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung stellt der OGH klar, ob bei einer Bauführung und wegen dadurch bedingter unzulässiger Wasserabläufe einem Nachbarn das Recht zukommt, diesen Wasserabfluss durch bauliche Maßnahmen zu unterbrechen, wodurch es zu einem Rückstau am Grundstück des Störers kommt.
Rechtsgrundlagen: § 364 Abs 2 ABGB