Zusammenfassung: Im Rahmen verfahrensgegenständlicher Sache hält die erkennende Instanz fest, dass die Vergabebekanntmachung zur Einleitung eines Vergabeverfahrens heranzuziehen ist, um eine fragliche unzulässige Leistungsänderung zu bestimmen.
Rechtsgrundlagen: § 19 Abs 1 BVergG
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