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§ 19 Abs 1 BVergG

ZVB-LeitsatzkarteiVergaberechtBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Thomas GruberZVB-LSK 2012/35ZVB-LSK 2012, 236 Heft 6 v. 1.6.2012

Zusammenfassung: Die erkennende Instanz stellt in vorliegender Sache deutlich fest, dass all jene Änderungen des Leistungsinhaltes im Vergabeverfahren zu unterbleiben haben, die einem Bieter Wettbewerbschancen nehmen, so er auf die ursprüngliche Bekanntgabe vertrauen durfte.

Rechtsgrundlagen: § 19 Abs 1 BVergG

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