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§ 322 BVergG

ZVB-LeitsatzkarteiVergaberechtBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Thomas GruberZVB-LSK 2012/31ZVB-LSK 2012, 235 Heft 6 v. 1.6.2012

Zusammenfassung: Vorliegend war zu klären, ob eine Antragstellung zurückzuweisen ist, weil diese exakt der eines Auftraggebers entspricht, der dieselbe Formulierung bereits für die angefochtene Entscheidung verwendet hatte.

Rechtsgrundlagen: § 322 BVergG

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