Zusammenfassung: Der VKS Wien geht mit seiner Entscheidung der Frage nach, ob einem Bieter auch die Referenzen eines gekauften Unternehmens zuzurechnen sind. Bedarf es dahingehend zwingend gesellschaftsrechtlicher Änderungen in Form einer Umgründung?
Rechtsgrundlagen: § 75 BVergG