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Erweiterte Anlassfallwirkung eines Erkenntnisses des VfGH, bereinigte Rechtslage

VerfassungsgerichtsbarkeitJudikaturBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Thomas Gruber; Gunther Gruber (Anmerkung)ZVB 2012/74ZVB 2012, 253 - 254 Heft 6 v. 1.6.2012

Zusammenfassung: Vorliegend stellt der VwGH fest, dass die erweiterte Anlassfallwirkung Anwendung auch auf vor dem VwGH anhängige Verfahren findet und dort betroffene Bestimmungen nicht mehr anzuwenden sind.

Rechtsgrundlagen: Art 140 Abs 7 B-VG; § 33a VwGG; § 319 BVergG

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