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Funktionale Betrachtungsweise bei Architektendienstleistungen

VergaberechtJudikaturBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Thomas Gruber; Bernt Elsner (Anmerkung)ZVB 2012/75ZVB 2012, 254 - 256 Heft 6 v. 1.6.2012

Zusammenfassung: Der EuGH stellt im Rahmen seiner Entscheidung fest, dass Architektenleistungen zusammenzurechnen sind, weil dahingehend auf eine funktionale Betrachtungsweise abzustellen ist, und zwar auch in Hinblick auf ein Gesamtsanierungsprojekt, das in verschiedene Abschnitte unterteilt ist.

Rechtsgrundlagen: Art 2 RL 2004/18 ; Art 9 RL 2004/18 ; § 13 BVergG; § 16 BVergG

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