Zusammenfassung: Die Verfasser beschäftigen sich mit ihrem Beitrag mit Ansprüchen aufgrund außergewöhnlicher Witterung unter Behandlung der Schlechtwetterkriterien der ÖNORM B 2118 und behandeln dahingehend die Risikoverteilung bei vereinbarter Anwendung des vorgenannten Normengebildes.
Rechtsgrundlagen: § 1168 ABGB