Zusammenfassung: Das BVA befasst sich mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung und hatte dabei zu erwägen, wie die Schaffung eines Widerrufssachverhalts unter Zugrundelegung des Vorläufigkeitsgebots iZm vorläufigen Sicherungsmaßnahmen und einer Angebotsentgegennahme zu vermeiden ist.
Rechtsgrundlagen: § 329 Abs 3 BVergG