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Auch bei nicht prioritären Dienstleistungen ist der Auftraggeber an seine Ausschreibungsunterlagen gebunden

VergaberechtJudikaturBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Thomas GruberZVB 2012/70ZVB 2012, 240 - 241 Heft 6 v. 1.6.2012

Zusammenfassung: Die erkennende Instanz stellt mit ihrer Entscheidung eindeutig fest, dass auch nicht prioritäre Dienstleistungsaufträge auf das Entsprechen gemeinschaftsrechtlicher Grundsätze und in Hinblick auf die Wahrung freien Wettbewerbs und des Verbots von Diskriminierungen zu untersuchen sind.

Rechtsgrundlagen: § 141 BVergG

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