Zusammenfassung: In gegenständlicher Entscheidung geht das BVA der Frage nach, ob und unter welchen Voraussetzungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge die mangelnde Zuverlässigkeit eines Bieters dessen Ausscheidung aus dem Vergabeverfahren rechtfertigt.
Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 1 Z 2 BVergG