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VKS nimmt Vorliegen einer materiellen Ausscheidensentscheidung an

VergaberechtJudikaturBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Dr. Gunther Gruber, Senatspräsident des VwGH i. R.; Gerhard Prünster; Mag. Beatrix Lehner, Stadt Wien (Anmerkung)ZVB 2012/59ZVB 2012, 203 - 207 Heft 5 v. 1.5.2012

Zusammenfassung: Vorliegend wendet sich der VKS Wien der Frage zu, ob eine Mitteilung, dass ein Bieter keine weiteren Verständigungen im Laufe eines Vergabeverfahrens mehr erhalten solle, als anfechtbare Ausscheidungsentscheidung zu werten ist.

Rechtsgrundlagen: § 2 BVergG; § 19 BVergG; § 112 BVergG; § 11 WVRG; § 23 WVRG; § 25 WFRG

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