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Bezeichnung des Auftraggebers im Nachprüfungsantrag

VergaberechtJudikaturBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Dr. Gunther Gruber, Senatspräsident des VwGH i. R.ZVB 2012/60ZVB 2012, 207 - 209 Heft 5 v. 1.5.2012

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung widmet sich der VwGH der Frage, wie sich die unrichtige Bezeichnung des Auftraggebers in mehreren Beschwerden verfahrensrechtlich auswirkt. Bildet die Beurteilung der richtigen Bezeichnung eine Vor- oder eine Hauptfrage?

Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 1 TVergNG; § 322 Abs 1 BVergG

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