Zusammenfassung: In verfahrensgegenständlicher Sache geht das BVA der Frage nach, ob es in Hinblick auf einen Wiedereinsetzungsantrag nach zeitgleicher Zustellung der Zuschlags- und Ausscheidungsentscheidung eine Verpflichtung zur Manuduktion einer anwaltlich vertretenen Partei trifft.
Rechtsgrundlagen: § 71 AVG; § 320 BVergG