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Kein Rechtsschutzbedürfnis bei irrtümlich nicht erfolgter Anfechtung der Zuschlagsentscheidung

VergaberechtJudikaturBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Dr. Gunther Gruber, Senatspräsident des VwGH i. R.; Thomas Gruber (Anmerkung)ZVB 2012/57ZVB 2012, 195 - 199 Heft 5 v. 1.5.2012

Zusammenfassung: In verfahrensgegenständlicher Sache geht das BVA der Frage nach, ob es in Hinblick auf einen Wiedereinsetzungsantrag nach zeitgleicher Zustellung der Zuschlags- und Ausscheidungsentscheidung eine Verpflichtung zur Manuduktion einer anwaltlich vertretenen Partei trifft.

Rechtsgrundlagen: § 71 AVG; § 320 BVergG

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