Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung wendet sich das BVA der Frage zu, wie sich die unrichtige Bekanntgabe des Endtermins einer Stillhaltefrist auswirkt und thematisiert dahingehend, unter welchen konkreten Voraussetzungen eine Verletzung von Informationspflichten zur Nichtigerklärung einer Zuschlagsentscheidung führt.