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Eine unrichtige Bekanntgabe des Endes der Stillhaltefrist führt grundsätzlich nicht zur Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung

VergaberechtJudikaturBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Dr. Gunther Gruber, Senatspräsident des VwGH i. R.; Ilse Lesniak (Anmerkung)ZVB 2012/56ZVB 2012, 190 - 195 Heft 5 v. 1.5.2012

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung wendet sich das BVA der Frage zu, wie sich die unrichtige Bekanntgabe des Endtermins einer Stillhaltefrist auswirkt und thematisiert dahingehend, unter welchen konkreten Voraussetzungen eine Verletzung von Informationspflichten zur Nichtigerklärung einer Zuschlagsentscheidung führt.

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