Zusammenfassung: In Bezug auf die Eisenbahn-Direktvergabe eines Dienstleistungsauftrags befasst sich der OGH mit der Frage, ob auch in Hinblick auf lauterkeitsrechtliche Unterlassungsansprüche die Vergabekontrollbehörde einen Feststellungsbescheid zu erlassen hat, bevor der OGH im Rechtsweg anzurufen ist.
Rechtsgrundlagen: § 6 BVergG; § 8 BVergG; § 11 BVergG; § 341 BVergG; § 14 UWG; § 141 BVergG