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Gröbliche Benachteiligung gem § 879 Abs 3 ABGB durch Vereinbarung einer Rügeobliegenheit

SchuldrechtJudikaturBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Dr. Gunther Gruber, Senatspräsident des VwGH i. R.; Gerald J. Michl (Anmerkung)ZVB 2012/62ZVB 2012, 214 - 218 Heft 5 v. 1.5.2012

§ 1299 ABGB; § 879 ABGB

Vorliegend wendet sich der OGH der Frage zu, unter welchen gegebenen Voraussetzungen eine vereinbarte Rügeobliegenheit für verursachte Schäden in AGB eines Werkunternehmers gröblich benachteiligend ist und diese somit gegen das Rechtsgefühl der Allgemeinheit verstößt.

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