§ 1299 ABGB; § 879 ABGB
Vorliegend wendet sich der OGH der Frage zu, unter welchen gegebenen Voraussetzungen eine vereinbarte Rügeobliegenheit für verursachte Schäden in AGB eines Werkunternehmers gröblich benachteiligend ist und diese somit gegen das Rechtsgefühl der Allgemeinheit verstößt.