vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Erklärung des sofortigen Rücktritts gemäß ÖNORM B 2110 in verzugsähnlichen Konstellationen

BaurechtJudikaturDr. Albert Oppel, Wiener KrankenanstaltenverbundZVB 2012/130ZVB 2012, 433 - 436 Heft 11 v. 1.11.2012

Zusammenfassung: Oppel thematisiert mit seinem Beitrag die Frage, ob unter Zugrundelegung der ÖNORM B 2110 im Bauvertragsrecht eine Nachfrist gesetzt werden muss, wenn Verzug des Ausführenden vorliegt, indem er analog die schuldrechtlichen Bestimmungen des ABGB heranzieht.

Rechtsgrundlagen: Pkt 5.8.1 ÖNORM B 2110; Pkt 6.5.1 ÖNORM B 2110; § 918 ABGB; § 920 ABGB

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!