Zusammenfassung: Das Höchstgericht äußert sich mit dieser Entscheidung zu der Frage, ob eine Angebotsannahme auch dann wirksam zustande kommt, obwohl Dissens in Nebenpunkten vorliegt und die Annahme des Angebots Lösungsvorschläge beinhaltet.
Rechtsgrundlagen: § 861 ABGB; § 869 ABGB